Published on Januar 25th, 2016 | by Thomas Jung
0Android Überwachungssoftware: 5 Schritte, wie Sie erfahren, ob Ihr Kind ein Nachtschwärmer ist
Es gibt Eltern, die nachts keine Ruhe finden, weil Sie dafür sorgen, dass Ihre Kinder sich nicht herausschleichen oder immer wieder aufwachen. Kinder schließen ihre Zimmer ab und da wird es dann für Eltern schwierig zu wissen, was hinter den verschlossenen Türen alles geschieht. Aber die ganze Nacht besorgt wachzubleiben ist in der heutzutage so stressigen Arbeitswelt nicht der richtige Ansatz. Eltern verdienen einen guten Schlaf, damit sie genug Energie für die Arbeit und alles andere haben.
Eltern können ihre Kinder überwachen, ohne sich selbst zu quälen oder die Privatsphäre ihrer Kinder zu verletzen. Wenn Sie nachts um zwei Uhr an die Tür klopfen und sagen “Ich weiß, dass du noch auf bist, ich habe dich reden hören”, wird die Türen für immer verschlossen. Es gibt eine bessere Möglichkeit, das Verhalten Ihrer Kinder zu steuern, und zwar mit einer Überwachungssoftware, man kann es aber auch Android Spionage Software nennen.
Eine Spionage App läuft auf dem Smartphone der Kinder, auf das Sie so zugreifen können, und sie sendet Daten davon an einen Online-Server, von wo aus Eltern später darauf zugreifen können. Eine App wie XNSPY läuft unentdeckt auf dem Ziel-Smartphone ohne es zu beeinträchtigen. Also schauen wir uns mal 5 Schritte an, mit denen Sie feststellen können, ob Ihr Kind die ganze Nacht aufbleibt.
1. Besorgen Sie sich eine Überwachungs App
Zuerst müssen Sie sich für eine Überwachung bzw. Spionage App entscheiden. Es gibt viele tolle Möglichkeiten auf dem Markt, wie Flexispy, Teensafe und XNSPY etc., aber wenn Sie nach etwas günstigem und effizienten suchen, ist XNSPY genau richtig. Vergessen Sie kostenlose Spionage Apps, da diese die Privatsphäre der überwachten Person riskieren können. Bevor Sie irgendeine App herunterladen, müssen Sie ein passendes Abonnement abschließen. XNSPY Android Nutzer können zwischen dem Basis- oder Premium-Paket und drei möglichen Zahlungsweisen wählen: jährlich, vierteljährlich oder monatlich.
2. Installieren Sie die App auf dem Handy Ihres Kindes
Installieren Sie die App auf dem Smartphone oder Tablet Ihres Kindes, von dem Sie vermuten, dass sie es die ganze Nacht nutzen. Dazu benötigen Sie direkten Zugang zu dem Gerät, welches Sie überwachen möchten. Keine Sorge, der Download und die Installation dauern nur wenige Minuten.
Die App wird mit den Zugangsdaten Ihrer Lizenz aktiviert. Danach arbeitet die App im Hintergrund des Smartphones, ohne dass sie überhaut bei den installierten Apps oder anderswo angezeigt wird.
3. Öffnen Sie den Kontrollbereich Ihrer App
Der Kontrollbereich ist der Ort, von wo aus Sie die überwachten Geräte verwalten können. Normalerweise ist dies eine Internetseite. Sie können also von überall aus mit Ihrem Laptop oder Handybrowser darauf zugreifen. Aber wenn Sie xnspy nutzen, können Sie die Dashboard-App auch auf Ihrem Smartphone installieren, um die Überwachung von unterwegs aus ohne Internetbrowser fortzusetzen.
4. Verwalten Sie Ihre überwachten Geräte
Bevor Sie die Überwachung starten können, müssen Sie die Standardeinstellungen Ihren Bedürfnissen anpassen. Sie können Funktionen ein- oder ausschalten, die Sie auf dem Zielgerät überwachen möchten, und bestimmte Worte, Namen oder Orte definieren.
5. Überwachen
Nachdem Sie dies alles getan haben, können Sie die Handy-Aktivitäten Ihres Kindes einsehen. Warten Sie einfach, bis die App auf dem Smartphone Ihres Kindes läuft. Dann können Sie ganz einfach Anrufprotokolle, SMS-Unterhaltungen, E-Mails, Sofortnachrichtendienste, Internetverlauf und andere Dinge einsehen, die Ihr Kind auf dem Smartphone tut. Überprüfen Sie Zeit- und Datumstempel für jedes Protokoll und Sie werden wissen, ob Ihr Kind das Handy nachts nutzt.
Außerdem können Sie den Aufenthaltsort mit GPS orten, um sicherzugehen, dass sich Ihre Kinder nicht nachts aus dem Haus schleichen, wenn Sie schlafen gehen. Mit XNSPY können Sie alles tun, was oben genannt wurde.
Legale und moralische Aspekte haben wir hier – zugegeben außer acht gelassen.